Garantie

1. Diese Garantie wird von der Aktiengesellschaft ACTIVESHOP (früher ACTIV Tomasz Pacholczyk) mit Sitz in Wrocław, ul. Graniczna 8B, Gebäude DC2A, 54-610 Wrocław, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wrocław-Fabryczna in Wrocław, VI. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Handelsregisters unter der Nummer: 0000924072, REGON: 520066491, NIP: 8943173971, und einem Stammkapital von 1,000,000.00 PLN (im Folgenden als "Garant" bezeichnet) gewährt.

2. Die Garantie gilt für neue Geräte, Möbel und Zubehörteile im Zusammenhang mit diesen. Die Garantie deckt keine anderen Waren, die im activeshop.pl-Shop angeboten werden.

3. Die Garantie wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Kaufdatum der Waren durch den Käufer im activeshop.pl-Shop gewährt.

4. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie beschränkt sich auf das Gebiet der Republik Polen.

5. Der Garant haftet für physische Mängel der Waren, die während der Garantiezeit auftreten, sofern diese Mängel aus Gründen entstehen, die im verkauften Artikel begründet sind.

6. Von der Garantie ausgenommen sind: a) Stromkabel, b) Kommunikationskabel, c) elektrische Heizungen, Thermostate, d) flüssigkeitsgefüllte Produkte, e) mechanische Beschädigungen, f) Schäden durch Staubansammlung, g) Funktionsstörungen aufgrund unsachgemäßer Wartung (alle Polstermöbel sollten nicht mit alkoholhaltigen Zubereitungen gereinigt/gepflegt werden), h) Produkte, bei denen Störungen durch Dritte festgestellt wurden, i) Waren mit beschädigtem Werksiegel, j) Waren mit abgenutzter oder entfernter Seriennummer, soweit dies die Identifikation der Nummer verhindert, k) Überhitzung des Geräts aufgrund langer Betriebsdauer, l) Verbrauchsmaterialien (Kupplungen, Filter, Lager, Spindeln, Kommutatoren, Bürsten, Sicherungen, Glühbirnen, Dichtungen), m) Geräte, die durch elektrische Überspannung oder Überlastung beschädigt wurden. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucherverkäufe.

7. Bei Feststellung eines physischen Mangels während der Garantiezeit kann die berechtigte Partei unter der Garantie verlangen, dass die Waren repariert werden. In besonders gerechtfertigten Fällen kann der Garant entscheiden, die Waren gegen neue auszutauschen.

8. Der Garant kann die berechtigte Forderung der berechtigten Partei unter der Garantie hinsichtlich der Beseitigung eines Mangels ablehnen, wenn die Kosten für die Erfüllung dieser Forderung den für die Waren gezahlten Preis übersteigen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucherverkäufe.

9. Um die Rechte aus der Garantie auszuüben, ist die berechtigte Partei unter der Garantie verpflichtet, die Waren an den Sitz des Garanten oder an ein autorisiertes Servicecenter zusammen mit einer Beschwerdenotiz zu liefern. Die Kosten für die Lieferung der im Rahmen der Geschäftstätigkeit erworbenen Waren trägt die berechtigte Partei unter der Garantie. Eine Liste der autorisierten Servicecenter finden Sie auf der Website activeshop.pl. Die berechtigte Partei unter der Garantie ist verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken, um sie vor Schäden zu schützen, und die Waren, die Gegenstand der Beschwerde sind, ordnungsgemäß freizugeben, wenn sie vom Garanten oder einer anderen von ihm handelnden Einrichtung abgeholt werden.

10. Grundlage für die Bearbeitung einer Beschwerde im Rahmen der Garantie ist eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte durch den Verkäufer zusammen mit dem Nachweis des Warenkaufs.

11. Die Beschwerdenotiz sollte auch folgende Informationen enthalten: a) eine ausführliche Beschreibung des Mangels und die Umstände der Feststellung des Mangels, b) persönliche Daten und Adresse der berechtigten Partei unter der Garantie.

12. Wenn die Beschwerdenotiz keine Daten enthält, die eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Beschwerde ermöglichen, wird der Garant die berechtigte Partei unter der Garantie auffordern, die Notiz innerhalb von mindestens 7 Tagen zu vervollständigen. Die Frist für die Erfüllung der Garantiepflichten des Garanten beginnt ab dem Datum der Vervollständigung der Beschwerdenotiz durch die berechtigte Partei unter der Garantie.

13. Die von der berechtigten Partei unter der Garantie gelieferten Waren sollten sauber und in einem Zustand sein, der eine Bearbeitung der Beschwerde ermöglicht. Im Falle der Lieferung verschmutzter Waren wird die Garantie nach vorheriger Reinigung der Waren auf Kosten der berechtigten Partei unter der Garantie gemäß den auf der Website activeshop.pl veröffentlichten Preisen und nach Erhalt der Zustimmung der berechtigten Partei unter der Garantie bearbeitet. Die Frist für die Erfüllung der Garantiepflichten beginnt dann ab dem Datum der Reinigung der Waren. Im Falle der Weigerung der berechtigten Partei unter der Garantie, der Reinigung der Waren durch den Garanten zuzustimmen, werden die Waren auf Kosten der berechtigten Partei unter der Garantie zurückgegeben.

14. Der Garant ist verpflichtet, die aus dieser Garantie resultierenden Pflichten innerhalb von 31 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Waren durch die berechtigte Partei unter der Garantie zu erfüllen. Der Tag, an dem die Garantiepflichten erfüllt werden, gilt als der Tag, an dem die berechtigte Partei unter der Garantie über die Erfüllung dieser Pflichten informiert wird.

15. Im Falle einer unberechtigten Forderung der berechtigten Partei unter der Garantie wird der Garant sie innerhalb der in Punkt 14 festgelegten Frist über die Ablehnung der Garantiereparatur informieren.

16. Im Falle einer persönlichen Abholung ist die berechtigte Partei unter der Garantie verpflichtet, die Waren (am Sitz des Garanten oder in einem autorisierten Servicecenter, in dem die Garantienotiz erstellt wurde) innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung durch den Garanten über die Durchführung der Garantiereparatur oder die Ablehnung der Garantiereparatur abzuholen.

17. Im Falle des Versäumnisses der Abholung der Waren innerhalb des in Absatz 16 festgelegten Zeitraums wird der Garant die berechtigte Partei auffordern, die Waren innerhalb einer zusätzlichen Frist von mindestens 14 Tagen abzuholen. Nach Ablauf der zusätzlichen Frist wird der Garant der berechtigten Partei unter der Garantie eine Lagergebühr für die Waren in Höhe von 2% des Warenwerts, jedoch nicht weniger als 5 PLN, pro Tag der Warenlagerung in Rechnung stellen.

18. Das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Garanten bis zur Abholung durch die berechtigte Partei unter der Garantie wird vom Garanten getragen.

19. Im Falle der Notwendigkeit von Reparaturen, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, können solche Reparaturen auf Kosten der berechtigten Partei unter der Garantie vom Garanten durchgeführt werden, nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der berechtigten Partei unter der Garantie und Übernahme der Kosten für die Diagnose und die Kosten für die Reparatur der Waren.

20. Die Ansprüche aus der Garantie erlöschen, wenn die berechtigte Partei unter der Garantie den Mangel der Waren nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Feststellung meldet.

21. Die Garantieansprüche werden dem Käufer gewährt, der die Waren direkt vom Garanten erworben hat.

22. Diese Garantie schließt, begrenzt oder suspendiert nicht die Rechte der berechtigten Partei unter der Garantie, die sich aus den Bestimmungen zur Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Sache ergeben.